Seite 2 von 2
FAQ
Q: Ist der Glasfaseranschluss noch kostenlos?
A: Im Rahmen des Ausbaus durch das entsprechende Förderprogramm und der Initiative der Gemeinde Vaterstetten, ist Ihr Anschluss im
Aktionszeitraum kostenfrei. Für alle Anschlüsse, die nach den Förderprogrammen realisiert werden sollen, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Für jedes Grundstück/Haus, das angeschlossen werden soll, muss vom Eigentümer (Mieter reicht nicht) ein Grundstücks- und
Hausanschlussvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen werden, in dem der Eigentümer der Nutzung seines Grundstücks zustimmt.
Dieser Vertrag wird Ihnen, sobald die Feinplanung der entsprechenden Ausbauphase beginnt, zugesandt.
Innerhalb der gesetzten Frist sollte eine Rückmeldung erfolgen. Dies gilt auch für anzuschließende noch unbebaute Grundstücke.
Um die Glasfaser nach Ausbau nutzen zu können, muss vom Endnutzer ein entsprechender Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden.
Q: In welcher Phase befindet sich mein Grundstück/Haus?
A: Das können Sie ganz einfach
hier nachsehen.
Q: Der Ausbau des Glasfasernetzes ist bereits vollständig abgeschlossen - kann ich dennoch einen Anschluss beantragen?
A: Grundsätzlich ja, Voraussetzung ist jedoch, dass die Baukosten vom Eigentümer übernommen werden.
Q: Welchen Vertrag brauche ich, um einen Internet-Anschluss zu bekommen und wo finde ich diesen?
A: Vergabe an Betreiber ist noch nicht abgeschlossen. Sobald dieser feststeht, werden Sie informiert und können dann mit diesem einen Vertrag abschließen.
Q: Muss ich in meinem Haus selbst etwas für den Anschluss bereitstellen und wenn ja, was?
A: Grundsätzlich wird der Anschluss in den Keller des Gebäudes verlegt. Bis zu der Position des Routers im Gebäude muss
ein Leitungsweg in Form von Leerrohren oder Kabelkanälen bestehen, um die Glasfaser bis in Ihre Nutzräume zu bringen.
Diese sollte der Eigentümer bereits im Vorfeld erstellen, um Mehraufwände zu vermeiden.
Q: Muss ich meinen bestehenden Vertrag bei meinem derzeitigen Anbieter kündigen?
A: Ja, wir empfehlen jedoch: Überlassen Sie dies dem bevorstehendem Provider, dadurch können Sie auch im selben Zuge die Rufnummer-
Mitnahme abwickeln (siehe Rufnummer-Mitnahme).
Eine Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses wird dann in der Regel möglich sein, sofern Sie die Hausverkabelung (siehe Inhouse
Verkabelung) geleistet haben.
Sollten Sie aufgrund dessen nach Umschaltung Ihres alten Anschlusses auf den zukünftigen Provider ohne
funktionierendes Telefon dastehen, sind Sie dafür selbst verantwortlich.
Q: Wann findet die Inbetriebnahme der Wechsel des Anbieters statt?
A: Dies hängt von den Kündigungsfristen Ihrer Altverträge (bei Ihrem bisherigen Telefon-/Internetanbieter) ab, sofern Sie
Altverträge haben und Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen möchten (Portierung). Die technische Inbetriebnahme wird in
Abhängigkeit des Fortschritts der Baumaßnahmen erfolgen.
Q: Ist die bestehende Verkabelung meines bisherigen Internetanschluss eine mögliche Grundlage zur Wiederverwendung
für den kommenden Anschluss?
A: Nein, die bestehende Kupfer-Verkabelung reicht nicht aus, um den kommenden Glasfaser-Anschluss damit zu betreiben. Die effizienteste
Lösung ist, einen Kabelweg für das zukünftige Glasfaser vorab herzustellen (siehe Inhouse Verkabelung).
Q: Inhouse Verkabelung
A: Wir möchten darauf hinweisen, dass für Sie die Hausverkabelung eine wichtige Rolle spielt. Vorab ist es nicht möglich, die bestehende
Verkabelung weiter zu verwenden. Der Hausübergabepunkt wird bei Ihnen im Keller angebracht. Sofern dort auch der Router installiert
werden soll, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. In den meisten Fällen soll der Router jedoch an ggf. verkabelte Geräte wie PC, Laptop,
Drucker o.Ä. direkt anbinden und dort der Anschluss schlussendlich installiert werden. Falls letzteres zutrifft, bitten wir Sie darum, vorab eine
Trasse in Form von durchgängigen Leerrohren und/oder Kabelkanälen zu installieren bzw. installieren zu lassen.
Diese unbedingt notwendige Installation ist aber Aufgabe des Eigentümers!
Bei der weiteren Inhouse-Verkabelung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bitte unbedingt rechtzeitig vor dem Installationstermin der Inhouse-Verkabelung die hausinterne Leitungsweg-Erstellung durchführen
(durch einen Elektriker, die Baufirma des Glasfaseranschlusses oder für technisch versierte Heimwerker auch selbst).
Wenn am Installationstag keine passende Hausverkabelung vorliegt, wird diese die Fritz-Box (Router) zwangsläufig im Keller aufbauen.
Q: Rufnummer-Mitnahme
A: Generell können Sie Ihre vorhandene Festnetznummer(n)* zum neuen Anbieter migrieren. Hierzu empfehlen wir, auch die Kündigung
des alten Telefonanschlusses über diesen Anbieter abzuwickeln.
*Falls Sie drei oder mehr Telefonnummern besitzen, ist das grundsätzlich kein Problem, jedoch ist die ausgewählte Option der zu nutzenden
Telefonnummern bei Abschluss des Vertrages zu beachten (bei einigen Providern muss ein Zusatzpaket für weitere Telefonnummern
gebucht werden).
Q: Gibt es eine Übergangsphase, in der ich doppelt zahle?
A: Nein, sofern Sie Ihre Kündigung über den zukünftigen Provider arrangiert haben, beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauffrist des
Altvertrages. Es sei denn, Sie wollen schon vorzeitig mit schnellerem Internet surfen. In diesem Fall sollten Sie Rücksprache mit Ihrem
kommenden Anbieter halten bzgl. der Rufnummer-Mitnahme (sofern Ihnen dies wichtig ist).
Q: Kann ich meine bereits vorhandene Hardware (Router, Telefon, Fax) behalten und weiterverwenden?
A: Bezüglich Router: Dies ist mit dem Anbieter oder einem EDV-Unternehmen zu klären, da bei einem Glasfaseranschluss gewisse
Mindestanforderungen gelten, um die volle Bandbreite zu gewährleisten.
Bezüglich Telefone: Analoge Geräte können Sie weiterhin verwenden, unter Umständen auch Ihre ISDN-Anlage oder Telefone. Hierzu
halten Sie bitte Rücksprache mit dem Anbieter oder einem EDV-Unternehmen.
Bezüglich Fax: Da es sich bei den meisten Faxgeräten um Analogtechnik handelt, können Sie diese weiterhin betreiben. Falls Sie sich nicht
sicher sind, welche Technik Ihr Fax verwendet, empfehlen wir Rücksprache mit einem EDV-Unternehmen.
Q: Was passiert mit meinem bestehenden Kupferanschluss? Muss ein Rückbau erfolgen?
A: Nein, es muss kein Rückbau erfolgen. Der Anschluss bleibt einfach ungenutzt.
Q: Beeinträchtigt die Länge der Anschlussleitung meine Geschwindigkeit?
A: Nein, denn ein Glasfaserkabel hat kaum Dämpfungswerte, wie vergleichsweise Kupfer. Sie bekommen daher definitiv die
bestellte Geschwindigkeit.
Q: Telefonanschlüsse basierend auf reinen Internetleitungen sollen schlechte Qualität haben, stimmt das?
A: Diese sogenannten Voice over Internet Protocol-Anschlüsse (kurz VoIP) werden direkt über den Internetdienst ausgeführt. Dennoch ist hier
die Qualität keinesfalls schlechter oder gar schlecht. Durch den Quality of Service-Dienst (kurz QoS) wird die Gesprächsqualität sogar
besser, da dieser Dienst dafür sorgt, dass die Sprachqualität bei Telefonaten sowie online-Meetings über Plattformen wie Skype,
Teams, Zoom, etc. eine gewisse Priorität erhalten, um die Qualität zu gewährleisten. Dennoch gilt zu unterscheiden, dass reine Telefonate
eine P2P-Verschlüsselung (Point to Point, dt.: Punkt-zu-Punkt) besitzen und auch nicht über das öffentliche Internet geleitet werden.
Für Vermieter |
|
Für Mieter |
Q: Mein Mieter hat kein Interesse an einem Glasfaseranschluss und möchte keinen Vertrag abschließen. Ich als Eigentümer möchte mein Grundstück dennoch anbinden. Ist das ein Problem?
A: Grundsätzlich wird jedes Grundstück/Haus angeschlossen, für das eine Rückmeldung zur Ausbau-Anfrage vorliegt. Es ist kein Vertrag beim Anbieter notwendig, um an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden. Falls die Feinplanung Ihrer entsprechenden Phase schon begonnen hat, Sie jedoch keine Anfrage bekommen haben, können Sie das Formular hier herunterladen:
|
|
Q: Ich möchte gerne einen Glasfaser-Anschluss und dazugehörigen Vertrag abschließen, aber mein Vermieter hat kein Interesse an einem Anschluss. Kann ich das Glasfasernetz dennoch nutzen?
A: Nein, ohne Zustimmung des Eigentümers ist auch ein potentieller Vertrag nicht möglich. Weisen Sie Ihren Vermieter auf die zukunftsorientierte Technik ggf. erneut hin und die damit einhergehenden Vorteile für Ihren Vermieter (Wertsteigerung der Immobilie durch Glasfaser).
|
|
|
Q: Ich hätte Interesse an einem Glasfaseranschluss, allerdings ist in den nächsten 24 Monaten ein Umzug geplant.
A: Informieren Sie sich schon vorab über die Netzversorgung in Ihrem zukünftigen Wohnort. Falls dort derselbe Provider einen Anschluss bietet, können Sie für gewöhnlich den Anschluss mitnehmen. Halten Sie einfach kurz Rücksprache mit dem Anbieter.
|